Verwaltungsgericht stärkt Entscheidung der Stadt Calpe
Calpe, 22. Mai 2025
Das Verwaltungsgericht von Alicante hat eine weitreichende Entscheidung getroffen, die die städtebauliche Entwicklung in Calpe betrifft: Der Entzug der Baugenehmigung für ein geplantes Hotelhochhaus wurde für rechtens erklärt. Damit wird die Entscheidung des Stadtrats von Calpe gestützt, die erteilte Lizenz für den Bau eines zweitürmigen, 35-stöckigen Hotels an der Avenida Juan Carlos I – in unmittelbarer Nähe der berühmten Salzlagunen – rückgängig zu machen.
Warum die Lizenz entzogen wurde
Die ursprüngliche Lizenz wurde im Dezember 2017 an das Unternehmen Sol de Calpe vergeben. Diese sollte den Bau eines spektakulären Hotelprojekts ermöglichen, das maßgeblich das Stadtbild von Calpe verändert hätte. Doch über die Jahre hinweg blieb der Baubeginn aus.
Die Stadtverwaltung berief sich auf zwei zentrale Gründe:
Neue städtebauliche Vorgaben: Zwischenzeitlich wurde eine Änderung am Flächennutzungsplan (D14) beschlossen, welche neue Bauvorschriften enthält, die mit dem damaligen Projekt nicht mehr vereinbar sind.
Fristüberschreitung: Die genehmigte Ausführungsfrist verstrich, ohne dass mit den Bauarbeiten begonnen wurde.
Bauverbot für 35-stöckiges Hotel in Strandnähe
Horst Moser

Die Argumentation von Sol de Calpe – und warum sie scheiterte
Das betroffene Unternehmen legte Berufung gegen die Entscheidung des Stadtrats ein. Es argumentierte, dass unvorhergesehene äußere Umstände – insbesondere ein Verwaltungsverfahren durch die Generalitat Valenciana im Jahr 2018 – die Bauarbeiten verzögert hätten. Dieses Verfahren führte seinerzeit zur vorläufigen Aussetzung der Baugenehmigung.
Obwohl Sol de Calpe mehrmals dokumentierte Absichten zum Baubeginn beim Grundbuchamt einreichte, überzeugte dies das Gericht nicht. Es urteilte, dass „die bloße Erklärung, bauen zu wollen, ohne konkrete Maßnahmen einzuleiten, nicht ausreicht.“
Klare Worte des Gerichts
„Seit dem Inkrafttreten des Urteils vom 10. Dezember 2021 hat das Unternehmen keine substanziellen Maßnahmen ergriffen, die auf einen Baubeginn hindeuten.“
Zudem verwies das Gericht auf die fehlende Finanzierung und die geänderten städtebaulichen Rahmenbedingungen, denen das Projekt nicht mehr entsprach. Es stellte klar:
„Eine Baugenehmigung verleiht das Recht zu bauen – nicht jedoch das Recht auf Unveränderlichkeit der Bauvorschriften.“
Wichtiger Präzedenzfall für Stadtplanung in Calpe
Mit dieser gerichtlichen Entscheidung wird nicht nur ein einzelnes Bauprojekt gestoppt, sondern auch ein deutliches Signal für die Durchsetzbarkeit von Stadtentwicklungsplänen gesetzt. Die Gemeinde Calpe zeigt damit, dass gesetzliche Rahmenbedingungen und deren Weiterentwicklung Vorrang vor Investoreninteressen haben – besonders dann, wenn Projekte jahrelang auf Eis liegen.
Fotos: marinaalta.es