Calpe MagazinCalpe MagazinCalpe Magazin
Benachrichtigung mehr anzeigen
Font ResizerAa
  • HOME
  • NEWS
  • FREIZEIT
    • Aktivitäten
      • Golfen
        • Altea Club de Golf
        • Club de Golf Ifach (Benissa)
      • Photoworkshop
      • Radsport
      • TauchenNEU
      • Wandern
    • Kultur
    • Natur
  • EVENTS
  • INFOPOINT
    • Alarm & Sicherheit
    • Auswandern
      • NIE Nummer
      • Residenz
    • Dienstleister
      • Pflegedienste
      • Restaurants
    • Gesundheit
      • Allgemeine Ärzte
      • Apotheken
      • Krankenhäuser
      • Zahnärzte
    • Immobilien
    • Notfallnummern
    • Kurse & Schulungen
      • KI Schulung für Senioren
      • Sprachkurse
    • Webcam
    • Wetter
      • Wettervorhersage
      • Unwetterwarnungen
  • TOURISMUS
    • Autoverleih
    • Bootsverleih
    • Flüge
    • Unterkünfte
    • Restaurants
    • Shuttleservice
    • Strände
  • ABONNIEREN
Reading: Gesetzliche Neuerungen zur touristischen Vermietung
Share
Font ResizerAa
Calpe MagazinCalpe Magazin
suchen
  • Home
  • NEWS
  • EVENTS
  • FREIZEIT
    • Golfen
    • Tauchen
    • Photoworkshop
    • Wandern (Wanderrouten)
  • DIENSTLEISTUNGEN
    • Restaurants
  • Bookmarks
    • Customize Interests
    • Meine Bookmarks
anmelden einloggen
Folge uns
© 2025 Calpe Magazin – Alle Rechte vorbehalten.
### NIE-NUMMER EINFACH UND SCHNELL BEANTRAGEN ###
Calpe Magazin > Blog > Wohnen & Vermietung > Gesetzliche Neuerungen zur touristischen Vermietung
Wohnen Calpe
Wohnen & Vermietung

Gesetzliche Neuerungen zur touristischen Vermietung

Touristische Vermietung in Spanien: Was sich 2025 alles ändert

H Moser
Aktualisiert: 17. Mai 2025 9:40
H Moser
Veröffentlicht: 17. Mai 2025
Share
4 Min. Lesevorgang
Spanien 2025: Strengere Vorschriften für touristische Vermietungen treten in KraftDie Calpe Magazin Redaktion
SHARE

Neue Regelungen für die touristische Vermietung in Spanien ab 2025

Seit dem 3. April 2025 gelten in Spanien umfassende neue Vorschriften für die touristische Vermietung von Immobilien. Ziel dieser gesetzlichen Neuerungen ist es, den Wohnungsmarkt zu entlasten, den Massentourismus gezielt zu regulieren und mehr Transparenz im Vermietungssektor zu schaffen.

Nationale Regelungen für die touristische Vermietung

Einheitliches Mietregister ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle touristischen Kurzzeitvermietungen im Grundbuch oder im Register für bewegliche Sachen eingetragen werden. Jede Unterkunft erhält eine eindeutige Registrierungsnummer, die verpflichtend in allen Inseraten sichtbar sein muss. Die Registrierung muss jährlich erneuert werden und ist mit der Abgabe eines Jahresberichts über die Mietaktivitäten verbunden. Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie hier.

Touristische Vermietung in Spanien ab 2025

Horst Moser

Digitale Plattform „Ventanilla Única“

Zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Vermietern, Behörden und Buchungsplattformen wird ab dem 2. Januar 2025 die zentrale digitale Plattform „Ventanilla Única“ eingeführt. Diese Plattform erleichtert die Verwaltung und Überwachung von Kurzzeitvermietungen und ermöglicht eine transparente Dokumentation aller Mietvorgänge.

Wohnen Calpe
Ab 2025 Kurzzeitvermietung Gesetz in Spanien

Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich

In Mehrfamilienhäusern ist die touristische Vermietung nur zulässig, wenn mindestens 60 % der Eigentümergemeinschaft zustimmen. Diese Regelung stellt eine grundlegende Änderung dar, da bisher eine Mehrheit notwendig war, um touristische Vermietungen zu untersagen.

Einschränkungen bei der Kurzzeitvermietung

Künftig sind Kurzzeitvermietungen nur noch unter bestimmten Bedingungen gestattet, beispielsweise für Berufstätige, Studenten oder Personen aus medizinischen Gründen. Die Vermietung an Touristen ohne spezifischen Grund wird stark eingeschränkt.

Regionale Besonderheiten in der Comunidad Valenciana

Seit August 2024 ist in der Comunidad Valenciana, zu der auch beliebte Urlaubsorte wie Calpe gehören, eine Genehmigung für touristische Vermietungen erforderlich. Diese Genehmigung muss alle fünf Jahre erneuert werden, während Langzeitvermietungen weiterhin genehmigungsfrei bleiben.

Maximale Mietdauer und Anforderungen an die Unterkunft

Touristische Vermietungen sind auf maximal 10 Tage pro Buchung begrenzt. Längere Aufenthalte gelten als saisonale oder langfristige Vermietungen und unterliegen anderen gesetzlichen Vorgaben.

Anforderungen an die Unterkunft:

  • Internetzugang
  • Klimaanlage und Heizung
  • Waschmaschine
  • Notfalltelefon
  • Evakuierungsplan

Die Schlüsselübergabe muss persönlich erfolgen; Schlüsselkästen im öffentlichen Bereich sind nicht erlaubt.

Haftpflichtversicherung und Gästemeldung

Vermieter sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die während des Aufenthalts der Gäste entstehen könnten.

Zudem müssen ab Dezember 2024 alle Gäste über die Plattform SES.HOSPEDAJES des Innenministeriums angemeldet werden. Diese Registrierung ist für jede touristische Vermietung verbindlich. Weitere Informationen zur SES.HOSPEDAJES finden Sie hier.

Sanktionen bei Verstößen

Verstöße gegen die neuen Vorschriften können erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen. Diese liegen je nach Schwere des Verstoßes zwischen 10.000 und 600.000 Euro.

Frühzeitige Vorbereitung für Vermieter wichtig

Für Eigentümer in Calpe und der gesamten Comunidad Valenciana ist es ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen. Eine rechtliche Beratung kann helfen, alle Vorschriften korrekt umzusetzen und somit hohe Strafen zu vermeiden.

Fotoquelle: Sora KI

Gericht bestätigt Lizenzentzug: Bauprojekt für Hochhaus-Hotel in Calpe endgültig gestoppt
TAGGED:Kurzzeitvermietung Gesetz SpanienMelderegister SES.HOSPEDAJESTouristische Vermietung Spanien 2025
QUELLEwww.cadenaser.com
ÜBER:Horst Moser
Diesen Beitrag teilen
Facebook eMail Link kopieren drucken

Folge uns

SOCIAL MEDIA
FacebookLike
XFolgen
InstagramFolgen
YoutubeAbonnieren

Wöchentlicher Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter, um unsere neuesten Artikel sofort zu erhalten!

Beliebte Nachrichten
Nationalpolizei beim Anti-Terror-Einsatz im Pasarela-Gebäude in Calpe
NewsNEWS REGIONAL

Anti-Terror-Operation in Calpe

H Moser
H Moser
7. Mai 2025
Raubüberfall in Calpe
Calpe präsentiert sich auf der Messe in Bologna
Blaue Zone von Calpe verzögert sich
CaminaFit – Dein Weg zu mehr Fitness und Wohlbefinden
- Advertisement -
Ad imageAd image

Rechtliche Seiten

  • Impressum
  • Datenschutz (DSGVO)
  • Kontakt
  • Disclaimer
  • Media
Reading: Gesetzliche Neuerungen zur touristischen Vermietung
Share

Kontakt

Calpe-Magazin Mail: redaktion@calpe-magazin.com Tel: +43 (0) 676 490 91 64

Kostenloser Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter, um unsere neuesten Artikel sofort zu erhalten!

© Copyright 2025 by Calpe Magazin. All Rights Reserved.
Willkommen zurück!

Bei Ihrem Konto anmelden

office@webdesignagentur.at
Password

Passwort vergessen?

X