Neue Regelungen für die touristische Vermietung in Spanien ab 2025
Seit dem 3. April 2025 gelten in Spanien umfassende neue Vorschriften für die touristische Vermietung von Immobilien. Ziel dieser gesetzlichen Neuerungen ist es, den Wohnungsmarkt zu entlasten, den Massentourismus gezielt zu regulieren und mehr Transparenz im Vermietungssektor zu schaffen.
Nationale Regelungen für die touristische Vermietung
Einheitliches Mietregister ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle touristischen Kurzzeitvermietungen im Grundbuch oder im Register für bewegliche Sachen eingetragen werden. Jede Unterkunft erhält eine eindeutige Registrierungsnummer, die verpflichtend in allen Inseraten sichtbar sein muss. Die Registrierung muss jährlich erneuert werden und ist mit der Abgabe eines Jahresberichts über die Mietaktivitäten verbunden. Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie hier.
Touristische Vermietung in Spanien ab 2025
Horst Moser
Digitale Plattform „Ventanilla Única“
Zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Vermietern, Behörden und Buchungsplattformen wird ab dem 2. Januar 2025 die zentrale digitale Plattform „Ventanilla Única“ eingeführt. Diese Plattform erleichtert die Verwaltung und Überwachung von Kurzzeitvermietungen und ermöglicht eine transparente Dokumentation aller Mietvorgänge.

Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich
In Mehrfamilienhäusern ist die touristische Vermietung nur zulässig, wenn mindestens 60 % der Eigentümergemeinschaft zustimmen. Diese Regelung stellt eine grundlegende Änderung dar, da bisher eine Mehrheit notwendig war, um touristische Vermietungen zu untersagen.
Einschränkungen bei der Kurzzeitvermietung
Künftig sind Kurzzeitvermietungen nur noch unter bestimmten Bedingungen gestattet, beispielsweise für Berufstätige, Studenten oder Personen aus medizinischen Gründen. Die Vermietung an Touristen ohne spezifischen Grund wird stark eingeschränkt.
Regionale Besonderheiten in der Comunidad Valenciana
Seit August 2024 ist in der Comunidad Valenciana, zu der auch beliebte Urlaubsorte wie Calpe gehören, eine Genehmigung für touristische Vermietungen erforderlich. Diese Genehmigung muss alle fünf Jahre erneuert werden, während Langzeitvermietungen weiterhin genehmigungsfrei bleiben.
Maximale Mietdauer und Anforderungen an die Unterkunft
Touristische Vermietungen sind auf maximal 10 Tage pro Buchung begrenzt. Längere Aufenthalte gelten als saisonale oder langfristige Vermietungen und unterliegen anderen gesetzlichen Vorgaben.
Anforderungen an die Unterkunft:
- Internetzugang
- Klimaanlage und Heizung
- Waschmaschine
- Notfalltelefon
- Evakuierungsplan
Die Schlüsselübergabe muss persönlich erfolgen; Schlüsselkästen im öffentlichen Bereich sind nicht erlaubt.
Haftpflichtversicherung und Gästemeldung
Vermieter sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die während des Aufenthalts der Gäste entstehen könnten.
Zudem müssen ab Dezember 2024 alle Gäste über die Plattform SES.HOSPEDAJES des Innenministeriums angemeldet werden. Diese Registrierung ist für jede touristische Vermietung verbindlich. Weitere Informationen zur SES.HOSPEDAJES finden Sie hier.
Sanktionen bei Verstößen
Verstöße gegen die neuen Vorschriften können erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen. Diese liegen je nach Schwere des Verstoßes zwischen 10.000 und 600.000 Euro.
Frühzeitige Vorbereitung für Vermieter wichtig
Für Eigentümer in Calpe und der gesamten Comunidad Valenciana ist es ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen. Eine rechtliche Beratung kann helfen, alle Vorschriften korrekt umzusetzen und somit hohe Strafen zu vermeiden.
Fotoquelle: Sora KI